Sehr geehrte Mandanten,

die aktuelle Situation ist für uns alle neu und ungewohnt. Damit wir Ihnen so aktuell wie möglich neue Informationen zur Verfügung stellen können, haben wir diese Seite eingerichtet. Wir werden Informationen, Links und Download aktualisieren, daher besuchen Sie diese Seite bitte häufiger.

Wir versichern Ihnen auch in dieser schwierigen Zeit immer für Sie da zu sein. Sollten Sie Fragen zu den hier bereit gestellten Informationen haben, melden Sie sich bitte bei uns. Wie gewohnt, erhalten Sie umgehend eine Antwort oder wir melden uns kurzfristig bei Ihnen zurück.

Im Moment bekommt man über die Nachrichten viele Informationen über eventuelle Erleichterungen und Hilfen, von denen immer wieder einige beschlossen oder verworfen werden, daher müssen wir uns leider in Geduld üben bis z.B. über Zuschüsse für Unternehmen oder Arbeitnehmer/innen, die Ihre Kinder betreuen müssen, entschieden wurde.

Das Team Ihrer Kanzlei Peterlin und Zander ist bestens gerüstet und wird Sie insbesondere bei den Themen Kurzarbeit, Steuerherabsetzungen und Steuerstundungen bestmöglich unterstützen. Gerade bei diesen Themen müssen wir gemeinsam schauen, was am besten für Sie und Ihre Mitarbeiter ist.

Bleiben Sie gesund !!!

 

Link zur Zusammenstellung aller relevanten Themen:

* Zusammenstellung des Steuerberaterverband

 

 

Wichtiges zum Kurzarbeitergeld:

* Klarstellung vom Arbeitsamt Ärzte und Zahnärzte haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld LINK

Reihenfolge der Beantragung:

  • Kurzarbeitergeld beim zuständigen Arbeitsamt anzeigen. (Antrag siehe Downloads)
    • Mailadresse AA Köln für Kurzarbeit: koeln.031-os@arbeitsagentur.de
  • Einverständnis der Arbeitnehmer einholen. (Vertragszusatz siehe Downloads)
  • Bewilligung inklusive KUG-Stammnummer erhalten.
  • Leistungsanträge über die Lohnabrechnung erstellen. Das erledigen wir für Sie

zu beachten:

  • Bitte denken Sie bei der Anzeige an die Eintragung Ihrer Betriebsnummer. (Diese können Sie bei uns erfragen)
  • Die Anzeige muss in dem Monat für den KUG beantragt werden soll beim Arbeitsamt eingehen.
  • Bisher kein Kurzarbeitergeld für Minijober und Azubis.
  • 100 % der Sozialversicherungsbeiträge der Ausfallstunden werden erstattet.
  • Arbeitsausfall muss unvermeidbar sein.
    • Urlaub aus dem Vorjahr muss genommen werden.
    • Überstunden müssen genommen werden.
    • Wirtschaftlich zumutbare Gegenmaßnahmen müssen zuvor getroffen werden.
  • Für den Nachweis der Ausfallstunden müssen Arbeitszeitnachweise geführt werden. (Vorlage siehe Downloads)
  • Arbeitnehmer erhalten für die Ausfallstunden 60% des darauf entfallenden Nettogehalts (Arbeitnehmer mit Kindern 67%) Bei länger andauernder Kurzarbeit werden diese Sätze erhöht (ab dem 4ten Monat)
  • Arbeitsgeber gehen in Vorleistung und erhalten KUG und Sozialversicherungsbeiträge vom Arbeitsamt zurück.
  • Der Arbeitgeber kann Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld zahlen. Soweit diese zusammen mit dem Kurzarbeitergeld 80 Prozent des Unterschiedsbetrages zwischen dem Sollentgelt und dem Ist-Entgelt nicht übersteigen sind sie rückwirkend steuer und SV-frei gestellt worden. Bisher waren diese LSt-pflichtig und sozialversicherungsfrei.
  • Ein Nebenverdienst der begonnen wird nachdem der KUG-Zeitraum begonnen hat, wird auf das KUG angerechnet, außer dieser Nebenverdienst ist in einem systemrelevanten Beruf.

Die Ausführungen sind nicht abschließend und unterliegen der Veränderung, bitte nutzen Sie daher unsere Links und rufen Sie uns bei Fragen an.

Was wir von Ihnen für Abrechnung benötigen:

  • KUG Stammnummer (diese erhalten Sie mit der Bewilligung)
  • Mitteilung der vereinbarten Arbeitszeit vor Kurzarbeitergeld (Vorlage siehe Downloads)
  • Stundenaufzeichnung der tatsächlich gearbeiteten Stunden im jeweiligen Monat der Kurzarbeit (Vorlage siehe Downloads)

 

Weitere Hinweise auf mögliche Maßnahmen:

  • Herabsetzung der Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung
  • Herabsetzung der Beiträge beim Ihrem Versorgungswerk